Kosten, Zuschüsse und Fördermittel
Sachverständigenkosten *)
Eine telefonische Beratung ist kostenlos |
|
Sachverständigen-Vorortberatung, je Stunde |
72 € |
für An- und Abfahrt |
35 € |
Verbrauchsabhängiger Energieausweis |
ab 50 € |
Bedarfsabhängiger Energieausweis |
ab 250 € |
*) zuzügl. 19% Mehrwertsteuer
Unabhängige und staatlich geförderte Energieberatung
Kosten der geförderten Energieberatung einschl. Thermografieaufnahmen mit Auswertung:
Typ |
Anzahl der Wohneinheiten (WE) |
Max. zuschussfähige Beratungskosten *) |
Max. Höhe des Beratungskosten-
zuschusses |
Eigenanteil *) |
A |
Ein-/Zweifamilienhaus |
875 € |
400 € |
475 € |
B |
3 bis 6 WE |
1095 € |
500 € |
595 € |
C |
7 bis 15 WE |
1295 € |
500 € |
795 € |
D |
16 bis 30 WE |
1690 € |
500 € |
1190 € |
E |
31 bis 60 WE |
2235 € |
500 € |
1735 € |
*) inkl. 19% Mehrwertsteuer
Angaben zu Fördermitteln und Eigenanteilen vorbehaltlich der Bewilligung durch das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA).
Bei Verzicht auf die thermografische Untersuchung reduzieren sich die Kosten und Zuschüsse. Der Eigenanteil vermindert sich um jeweils 65 € bei den Typen A – C, um 85 € bei Typ D und um 105 € bei Typ E.
Sollten keine gültigen Bauzeichnungen vorhanden sein, entstehen evtl. Mehrkosten durch erforderliche Aufmaße. Objektabhängig sind auch Minderkosten möglich.
Antrag auf Fördermittel für eine Energieberatung
Die Antragstellung erfolgt durch mich als zugelassener Energieberater.
Vorab ist ein Vertrag über die Energieberatung zu schließen.
Wie geht es nach der Energieberatung weiter?
Sie sind nicht verpflichtet die vorgeschlagenen Maßnahmen auch auszuführen. Sollten Sie sich aber aufgrund meiner Beratung entschließen Maßnahmen auszuführen, so stehe ich Ihnen gern als Sachverständiger zur Verfügung um Angebote von Firmen einzuholen und die Arbeiten als Bauüberwacher zu betreuen.
Zuschüsse und Fördermittel bei
Investitionen zur Energieeinsparung
Für Modernisierungen zur Energieeinsparung vergibt die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) zinsverbilligte Darlehen und Zuschüsse.
Werden durch die geplanten Maßnahmen bestimmte Einsparmengen erreicht, so ist der Beratungsbericht als Zulassungsvoraussetzung für einen Kreditantrag bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) anerkannt. Der Zinssatz der KfW-Kredite liegt unter den banküblichen Zinssätzen und kann auch tilgungsfreie Anlaufjahre enthalten. Unter bestimmten Voraussetzungen werden außerdem erhebliche Zuschüsse zu den Investitionskosten gewährt.
Informationen über die aktuellen Konditionen für Ihr Vorhaben erhalten Sie von mir.
Als bei der KfW zugelassener Sachverständiger berate ich Sie bei der Kreditbeantragung.
Haben Sie noch Fragen?
Rufen Sie mich gerne an! |